Liegensschaft - Das Grundbuch

Liegensschaft - Das Grundbuch

Das Grundbuch ist eine öffentliche und von den Bezirksgerichten geführte Aufzeichnung über Grundstücke sowie die an den Grundstücken bestehenden Rechtsverhältnisse. Jedes Bezirksgericht verwaltet mehrere Kastralgemeinden die in Einlagezahlen gegliedert sind. Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und einer Urkundensammlung. Das Hauptbuch enthält für jede Liegenschaft eine Grundbucheinlage mit Einlagezahl. Die einzelnen Einlagen bestehen aus einem

A-Blatt = das Gutsbestandsblatt
B-Blatt = das Eigentumsblatt
C-Blatt = das Lastenblatt

Die Urkunden welche die Grundlage für die Eintragung bilden werden in der Urkunden-sammlung aufbewahrt. Jeder ist gegen eine Gebühr berechtigt in das Grundbuch einzusehen, man besorgt sich bei entsprechender Stelle einen Grundbuchsauszug. Beim Erwerb einer Liegenschaft ist das Grundbuch ein wesentlicher Bestandteil bei der Kaufabwicklung, ein Blick auf das Lastenblatt ist wichtig um etwaige Belastungen beim Kauf zu berücksichtigen.





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