Winterreifenpflicht - Autoreifen

Winterreifenpflicht - Autoreifen

Ab 1. November 2008 gilt in Österreich die Winter-reifenpflicht für Kraftfahrzeuge mit einem höchst-zulässigen Gesamtgewicht bis maximal 3.5 Tonnen. Diese Winterreifenpflicht gilt bis 15. April 2009. Auf Grund dieser 29. Kraftfahrgesetzes-Novelle kommt es nicht zum Mega Stau auf der Außenringautobahn (wie letzten Winter, eben wegen fehlender Winterreifen) sondern zum Mega Stau bei den Reifenhändlern. Diese befürchten Engpässe bei den Reifenmontage-stationen. Was besagt dieses Gesetz jetzt genau? Also man muss keine Winterreifen montiert haben, aber herrschen winterliche Fahrverhältnisse sprich Eisglätte, Schneematsch oder Schneefahrbahn, dann darf man ein Kraftfahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Riskiert man trotzdem eine Fahrt, so kann diese teurer Enden. Im Günstigsten Fall beträgt die Geldstrafe € 35,-- das Bußgeld kann allerdings bis zu € 5.000,-- ausmachen. Tja und um das ganze noch etwas schwärzer zu malen, oder abschreckender auszudrücken, bei einem Unfall,....die Haftpflichtversicherung muss zwar zahlen, allerdings kann es zu einer unbestimmten Leistungsfreiheit kommen, Kasko-Versicherungen können leistungsfrei sein. Man hat auch noch die Möglichkeit Schneeketten mitzuführen und diese bei eintretenden winterlichen Fahrverhältnissen an mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, das wiederum ist nur dann erlaubt, wenn die Straße gänzlich oder fast zur Gänze mit Schnee oder Eis bedeckt ist.





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